Erzeugergemeinschaft der
Kutter und Küstenfischer
Emsmündung e.V.
Ab sofort gelten folgende Regelungen für die Transnational organisierten Betriebe:
1. Die Fischerei wird an jedem Wochenende eingestellt. Das Wochenende dauert
von Freitagmittag (12:00 Uhr) bis Montag (08:00 Uhr).
2. Die Siebweite beträgt mindestens 6,8 mm. Die Erzeugergemeinschaften kontrollieren
den Verbleib der Siebkrabben.
3. Der Anteil Siebkrabben an jeder Anlandung darf 15 % nicht übersteigen.
Gerold
Conradi
1
Vorsitzender
„Emsmündung“