Erzeugergemeinschaft der

Kutter und Küstenfischer

Emsmündung e.V.

 

Greetsiel, 01.04.2011

Ab sofort gelten folgende Regelungen für die Transnational organisierten Betriebe:

1. Die Fischerei wird an jedem Wochenende eingestellt. Das Wochenende dauert
    von Freitagmittag (12:00 Uhr) bis Montag (08:00 Uhr).

2. Die Siebweite beträgt mindestens 6,8 mm. Die Erzeugergemeinschaften kontrollieren
    den Verbleib der Siebkrabben.

3. Der Anteil Siebkrabben an jeder Anlandung darf 15 %  nicht übersteigen.

Gerold Conradi
1 Vorsitzender
„Emsmündung“